Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird auf Antrag eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € jährlich, gewährt. Die Tätigkeiten müssen in einem innerhalb der…
