03.07.2017 StBaTHO

Unwahre Behauptungen in Bewertungsportalen

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm eine Klinik den Betreiber eines Internetportals, in das Patienten ihre Bewertung von Kliniken einstellen können, auf Unterlassung von Äußerungen eines Patienten in dem Portal in Anspruch. Konkret hatte ein in der Klinik operierter Patient in dem Portal behauptet, dass es bei dem Standardeingriff zu einer septischen Komplikation gekommen sei. Das Klinikpersonal sei mit der lebensbedrohlichen Notfallsituation überfordert gewesen, was beinahe zu seinem Tod geführt habe.

Nach Aufforderung zur Entfernung des Beitrags aus dem Portal nahm der Betreiber ohne Rücksprache mit dem Patienten Änderungen an dem Text durch Einfügung eines Zusatzes und Streichung eines Satzteils vor. Er teilte der Klinik diese Änderungen sowie seine Auffassung mit, dass „weitere Eingriffe“ nicht angezeigt erscheinen.

Das Gericht gab der Unterlassungsklage statt. Nach Auffassung des Gerichts hat der Betreiber durch die vorgenommenen Änderungen die inhaltliche Verantwortung für die angegriffenen Äußerungen, bei denen es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte, übernommen.