Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Hervorzuheben sind die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 EUR bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer sowie die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 %.
Entfernungspauschale: 0,38 EUR ab dem ersten gefahrenen Kilometer
Derzeitige Regelung: Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann eine Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Diese ist für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,30 EUR anzusetzen. Ab dem 21. Kilometer gilt eine erhöhte Pauschale von 0,38 EUR.
Mit Wirkung ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer 0,38 EUR betragen.
| Merke: Die (erhöhte) Entfernungspauschale wirkt sich bei Arbeitnehmern allerdings nur dann aus, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR p. a.) überschreitet. |
Beachten Sie: Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 die Mobilitätsprämie erhalten.
7 % Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Die Bundesregierung möchte die Gastronomiebranche wirtschaftlich unterstützen. Daher soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 auf 7 % reduziert werden. Für Getränke soll es allerdings bei den 19 % Umsatzsteuer bleiben.
Beachten Sie: Bei Speisen würde dann die derzeitige (mitunter streitanfällige) Unterscheidung „Verzehr außer Haus“ (Speisenlieferung mit 7 % Umsatzsteuer) versus „Verzehr im Haus“ (Restaurationsleistung mit 19 %) entfallen.
| Merke: Derzeit handelt es sich „nur“ um einen Regierungsentwurf. Der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen. |
Quelle: Steueränderungsgesetz 2025, Regierungsentwurf vom 10.9.2025
