12.02.2019 StBaTHO

Schätzung bei fehlenden Organisationsunterlagen für das Kassensystem eines Mehrfilialbetriebs

Ein Sicherheitszuschlag zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Bäckerei-Café mit mehreren Filialbetrieben wurde festgestellt, dass für die eingesetzten Kassensysteme die vollständigen Programmdokumentationen fehlten. Weiterhin lagen die Warenaufschlagsätze unter dem mittleren Aufschlagsatz vergleichbarer Cafés. Auch ein Zeitreihenvergleich zeigte extreme Schwankungen. Aufgrund dieser Feststellungen schätzte das Finanzamt 10 % der erklärten Betriebseinnahmen hinzu.
Das Finanzgericht Köln hatte erhebliche Bedenken gegen einen Sicherheitszuschlag von 10 %, zumal sich dieser aufgrund der hohen Nettoeinnahmen der Unternehmerin stark auswirken würde. Demnach müssen für einen Sicherheitszuschlag in dieser Höhe andere Auffälligkeiten vorliegen, wie z. B. nachweisbar nicht erfasste Wareneinkäufe oder nachweisbar nicht verbuchte Umsätze. Gegebenenfalls ist dies durch eine Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung zu unterlegen. Das Finanzamt muss daher darlegen, dass andere Schätzungsmethoden nicht möglich waren und dass die Hinzuschätzungen schlüssig, wirtschaftlich möglich und im Einklang mit den konkreten Prüfungsfeststellungen standen.