02.09.2026 StBaTHO

Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes

Das Finanzgericht (FG) München hat entschieden, dass Vermieter für ein Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer als die üblichen pauschalen Abschreibungszeiten ansetzen können, wenn dies durch ein Gutachten nachvollziehbar belegt wird. Dadurch kann die jährliche Abschreibung steigen und die Steuerlast sinken.