02.05.2018 StBaTHO

Höhe der Nachforderungszinsen in 2013 ist verfassungsgemäß

Steuernachzahlungen sind 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind, zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Vor dem Hintergrund des derzeit extrem niedrigen Zinsniveaus wurde eine Viel-zahl von Klagen gegen die Höhe des Zinssatzes erhoben.
Der Bundesfinanzhof sieht in der nicht marktüblichen Höhe des Zinssatzes keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da bei allen Betroffenen der gleiche Zinssatz zugrunde gelegt wird. Auch ist die Höhe des Zinssatzes nicht unverhältnismäßig, weil sie innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums liegt. Einen Anspruch auf Erlass der Zinsen verneinte das Gericht unabhängig von den Ursachen einer späten oder verzögerten Steuerfestsetzung.
Hinweis: Auch Steuererstattungen werden 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind, mit dem Zinssatz von 0,5 % pro Monat verzinst.