16.10.2026 StBaTHO

Geplantes Einkommensteuerreformgesetz 2027

Der Gesetzgeber plant mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 (EStRefG 2027)eine Reihe steuerlicher Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien.

Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende geplante Anpassungen ab 2027:

Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn-und Feiertagszuschlägen von 50 EUR auf 75 EUR
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 EUR auf 1.430 EUR
Anhebung des Grundfreibetrags von 12.348 EUR auf 12.564 EUR (ab 2028: 12.900EUR)
Anhebung des Kinderfreibetrags je Elternteil von 3.414 EUR auf 3.564 EUR (ab 2028:3.654 EUR)
Anhebung des Kindergeldes von 259 EUR auf 267 EUR monatlich (ab 2028: 272 EUR)

Gleichzeitig sind folgende Maßnahmen zur Gegenfi nanzierung, Setzen von Arbeitsanreizenund Standortförderung vorgesehen:

Absenkung der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen
Anhebung des Pauschsteuersatzes bei Mini-Jobs von 2 % auf 5 %
Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren