Kleinunternehmen können aufatmen. Der Deutsche Bundestag beschloss für sie eine spürbare Bürokratieentlastung. Ab 1. Januar 2020 wird die umsatzsteuer-liche Istbe-steuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Mit dem Ersten Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Jahr 2015 wurde die Buchfüh-rungsgrenze in der Abgabenordnung von 500.000 Euro auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Mit der neuen gesetzlichen Anpassung wird nun auch der Gleichlauf der Umsatzgrenzen hergestellt.