02.09.2026 StBaTHO

Fernlehrgang als Berufsausbildung beim Kindergeld

Ein Fernlehrgang kann als Berufsausbildung anerkannt werden und damit einen Anspruch auf Kindergeld begründen. Voraussetzung ist, dass der Kurs auf einen konkreten Beruf ausgerichtet ist und das Kind ihn ernsthaft betreibt.