09.05.2022 StBaTHO

Aktualisierte Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer aktualisiert (Stand: Juli 2021). Neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung enthält die 70-seitige Broschüre darüber hinaus auch Informationen  zum  Gründungszuschuss  und  zeigt,  wie  eine  ordnungsgemäße

(umsatzsteuerliche) Rechnung aussehen muss. Die Broschüre kann unter www.iww.de/s6252 heruntergeladen werden.

Verzugszinsen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2022 bis zum 30.6.2022 beträgt -0,88 Prozent.

Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 Prozent*

* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 7,12 Prozent.

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

Berechnung der Verzugszinsen
ZeitraumZins
vom 1.7.2021 bis 31.12.2021-0,88 Prozent
vom 1.1.2021 bis 30.6.2021-0,88 Prozent
vom 1.7.2020 bis 31.12.2020-0,88 Prozent
vom 1.1.2020 bis 30.6.2020-0,88 Prozent
vom 1.7.2019 bis 31.12.2019-0,88 Prozent
vom 1.1.2019 bis 30.6.2019-0,88 Prozent
vom 1.7.2018 bis 31.12.2018-0,88 Prozent
vom 1.1.2018 bis 30.6.2018-0,88 Prozent
vom 1.7.2017 bis 31.12.2017-0,88 Prozent
vom 1.1.2017 bis 30.6.2017-0,88 Prozent
vom 1.7.2016 bis 31.12.2016-0,88 Prozent
vom 1.1.2016 bis 30.6.2016-0,83 Prozent