17.09.2018 StBaTHO

Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb

Ein Unfall auf dem Rückweg zum Betrieb nach einem einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Beim Weg zum Arzt und zurück handelt es sich um eine nicht versicherte private Tätigkeit.

Eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden Handlungen, die auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit betrieblichen Belangen dienen, besteht grundsätzlich nicht. Der Arbeitnehmer kann auch nicht davon ausgehen, eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen.

Hätte sich der Arbeitnehmer allerdings mindestens zwei Stunden beim Arzt aufgehalten, könnte es sich um einen Wegeunfall von einem sog. dritten Ort zur Arbeitsstätte handeln, der nach der Rechtsprechung versichert sein kann.

(Quelle: Urteil des Sozialgerichts Dortmund)